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Preise der Kurzzeitpflege

Gültig ab 01.1.2024

Kurzzeit- und Verhinderungspflege können Sie über die Pflegekasse in Anspruch nehmen, wenn Sie mindestens 6 Monate einen Pflegegrad haben.

Pflegegrad 1

Pflege 70,59 €
Unterkunft 19,53 €

Verpflegung

14,33 €

Investitionskosten 9,56 €
Ausbildungszuschlag 5,15 €
Entgelt - gesamt pro Tag 119,16 €
   
Leistung der Pflegekasse 125,00 €

Pflegegrad 2

Pflege 93,36 €
Unterkunft  19,53 €

Verpflegung

14,33 €

Investitionskosten 9,56 €
Ausbildungszuschlag 5,15 €
Entgelt - gesamt pro Tag 141,93 €
   
Leistung der Pflegekasse 1774,00 €

Pflegegrad 3

Pflege 109,53 €
Unterkunft  17,91 €

Verpflegung

 14,33 €

Investitionskosten 9,56 €
Ausbildungszuschlag 5,15 €
Entgelt - gesamt pro Tag 158,10 €
   
Leistung der Pflegekasse 1774,00 €

Pflegegrad 4

Pflege 126,39 €
Unterkunft    19,53 €

Verpflegung

14,33 €

Investitionskosten 9,56 €
Ausbildungszuschlag 5,15 €
Entgelt - gesamt pro Tag 174,96 €
   
Leistung der Pflegekasse 1774,00 €

Pflegegrad 5

Pflege 133,95 €
Unterkunft  19.53 €

Verpflegung

14,33 €

Investitionskosten 9,56 €
Ausbildungszuschlag 5,15 €
Entgelt - gesamt pro Tag 182,47 €
   
Leistung der Pflegekasse 1774,00 €

 

Die Pflegekasse stellt Kombinationsleistungen zur Verfügung. Kurzeitpflege läßt sich ggf. durch Verhinderungspflege ergänzen. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse wie Sie einen maximalen Aufenthalt gestalten können.

Kontakt

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07551 / 30 97 3 - 0

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